Fassadensanierung, Fenstertausch und Dämmung der obersten Geschoßdecke
- Gegenstand der Förderung
- Die Stadtgemeinde Baden fördert im Rahmen ihrer finanziellen Mittel zur Unterstützung von energietechnischen Verbesserungen an der Gebäudesubstanz im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Baden aber auch zur Erhaltung des Stadtbildes in den Schutzzonen die Sanierung bzw. Dämmung von Fassaden, den Austausch von Fenstern sowie die Dämmung von obersten Geschoßdecken.
- Art und Ausmaß der Förderungen: Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Direktzuschuss. Bei Inanspruchnahme von Förderungen weiterer öffentlicher Körperschaften darf die Gesamtförderhöhe 75 % der Investitionskosten nicht überschreiten.
- Fassadenförderung: Die Sanierung und Dämmung von Fassaden wird bis 500 m² Fassadenfläche mit EUR 2,00 je m² gefördert. Ab dem 501sten m² beträgt die Förderung EUR 1,00 je m² Die geförderte Fläche wird als projizierte Ansichtsfläche ermittelt, Rück-, Vorsprünge, Erker, etc. werden nicht gesondert berücksichtigt.
- Austausch von Fenstern: Die Förderung für den Austausch von Fenstern besteht aus einer Förderung pro Objekt = Liegenschaft und einer Förderung pro Wohneinheit. Förderbare Fenster im Sinn der gegenständlichen Richtlinien sind Außenfenster und Außentüren vonWohnund Nebenräumen von Wohnungen. Für den Austausch von Fenstern wird pro Objekt = Liegenschaft eine Förderung folgender Höhe gewährt, wenn mehr als 50 % der förderbaren Fenster getauscht werden:
10 % der Investitionskosten maximal jedoch EUR 800,00 x Anzahl der sanierten Außenfenster durch die Gesamtanzahl der Außenfenster
Zusätzlich wird proWohneinheit, in der alle Fenster getauscht werden, ein Zuschuss von 100,00 Euro gewährt. Dieser Zuschuss pro Wohneinheit kann auch angesprochen werden, wenn in einem Objekt (Wohnhausanlage) der Fenstertausch nicht in allenWohneinheiten vorgenommen wird. Die Fenstertauschförderung wird auf Basis der vorgelegten Rechnungen gewährt.
- oberste Geschoßdecke: Die Förderung soll für die oberste Geschoßdecke unter einem Kaltdach bzw. bei Sanierung eines bestehendenWarmdachs zur Auszahlung gelangen. Es ist eine nach Deckengröße gestaffelte Förderung vorgesehen:
bis 100 m²: 4,00 EUR/m²
101 bis 200 m²: 3,20 EUR/m²
201 bis 500 m²: 2,40 EUR/m²
> 500 m²: 1,60 EUR/m²
- Zur Förderung des Stadtbildes kann in den Schutzkategorien 1, 2 und 3 der Badener Ortsbildschutzzonen der Zuschuss zu Investitionskosten für die Sanierung von Fassaden und den Tausch von Fenstern in schutzwürdigen Gebäudeteilen auch dann gewährt werden, wenn dadurch keine wesentlichen energietechnischen Verbesserungen erzielbar sind.
- In besonderen Fällen kann der Stadtrat für die Sanierung von Fassaden und Fenstern von schutzwürdigen, in Punkt 1.6 genannten Objekten, eine höhere Förderung beschließen.
- Förderungsansuchen:
Die Förderung ist bei der Stadtgemeinde Baden mittels des dort erhältlichen Formblattes unter Vorlage von Kopien der saldierten Rechnungen, Kopien von Förderzusagen anderer öffentlicher Körperschaften und unter Anschluss einer baubehördlichen Bestätigung, dass bei den zu fördernden Maßnahmen die baubehördlichen Vorschriften und die gegenständlichen Förderungsrichtlinien eingehalten werden, zu beantragen.
- Förderbedingungen
- Die zu fördernden Maßnahmen müssen nach dem 01.04.2009 umgesetzt worden sein.
- Pro Liegenschaft, bzw. Wohneinheit bei Fenstertausch in einzelnen Wohnungen, kann die maximale Fördersumme für jede der drei gegenständlichen Maßnahmen nur einmal in 10 Jahren in Anspruch genommen werden.
- Bei Fenstertausch wird die Inanspruchnahme einer einschlägigen Fachberatung für Energieoptimierung und Baubiologie dringend empfohlen.
- Alle zivilrechtlichen Erfordernisse, die erforderlichen Zustimmungserklärungen und behördliche Bewilligungen müssen gegeben sein.
- Organen der Stadtgemeinde Baden steht das Recht zu, die zu fördernden Maßnahmen an Ort und Stelle zu begutachten. Entspricht das geprüfte Objekt nicht den Angaben des Ansuchens und wurden Fördermittel erschlichen oder werden sonstige Förderbedingungen nicht eingehalten, ist der Direktzuschuss an die Stadtgemeinde Baden zurückzuzahlen.
- Verhältnis zu anderen Förderungen:
- Die Förderung wird nur gewährt, wenn bereits alle anderen Förderungen aus einschlägigen klimarelevanten Programmen und der Wohnbauförderung des BM für Umwelt und des Landes NÖ angesprochen wurden.
- Für durch die gegenständliche Richtlinie geförderte Fassadenflächen, kann der „Direktzuschuss für die Instandsetzung von Gebäudefassaden in Baden gemäß GR-Beschluss vom 08.05.2001" der Stadtgemeinde Baden nicht in Anspruch genommen werden.
- Rechtliche Natur der Förderung:
Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Baden. Es besteht weder ein vertraglicher noch ein sonstiger verfolgbarer Rechtsanspruch auf die Gewährung einer solchen. Um Förderung können juristische und natürliche Personen ansuchen, wenn sich das Förderobjekt auf dem Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Baden befindet.
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Schlussbestimmungen:
Diese Richtlinie tritt mit 01.04.2009 in Kraft und gilt bis 30.06.2010. Mit GR-Beschluss vom 22.06.2010 wurde die Gültigkeitsdauer um ein Jahr, somit bis zum 30.06.2011, verlängert.